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   VGH Bayern, 25.01.1993 - 20 CS 92.3111   

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https://dejure.org/1993,13051
VGH Bayern, 25.01.1993 - 20 CS 92.3111 (https://dejure.org/1993,13051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.1993 - 20 CS 92.3111 (https://dejure.org/1993,13051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 20 CS 92.3111 (https://dejure.org/1993,13051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf

    Der entgegen einer solchen Vereinbarung eingelegte bzw. weiterverfolgte Rechtsbehelf ist wegen arglistiger Ausübung des Verfahrensrechts (BayVGH NVwZ 1994, 85 m.w.N.; Dolde/Porsch a.a.O), bzw. aufgrund fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses (Mayer in Staudinger a.a.O. m.w.N.) unzulässig.
  • BVerwG, 11.07.2002 - 9 VR 6.02

    Abweichung eines Vorhabens in Form der Planung einer Ortsumgehung von den Zielen

    2 Es kann offen bleiben, ob das Begehren der Antragstellerinnen im Hinblick auf die dem Vorhabenträger erteilten Bauerlaubnisse vom 21. August 2001/3. Januar 2002 bzw. 6./15. Februar 2002 sowie den notariellen Kaufvertrag der Antragstellerin zu 1) mit der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Februar 2002 bereits unzulässig ist (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 25. Januar 1993 20 CS 92.3111 NVwZ 1994, 85 f.).
  • VG München, 10.02.2016 - M 7 K 15.3412

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Abschussplan für Rotwild

    Eine Verletzung in eigenen Rechten ist damit zum einen offensichtlich nicht möglich, zum anderen liegt darin ein widersprüchliches Verhalten (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2001 - 1 C 35/00 - juris Rn. 15 m. w. N.; BayVGH, B.v. 25.1.1993 - 20 CS 92.3111 - juris Rn. 20, 23; Ehlers in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 29. EL Oktober 2015, vor 40 Rn. 99; Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, vor 40-53 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97

    Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für

    Er verstößt mit seiner als unzulässige Rechtsausübung anzusehenden Klage gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium", vgl. VGH München, Beschl. v. 25.1.1993, NVwZ 1994, 85), nachdem er in dem im April 1987 geschlossenen Vergleich nicht nur auf die (Weiter-)Verfolgung seiner Rechte verzichtet, sondern dem Beigeladenen überdies eine für die Zufahrt zur Deponie benötigte Grundstücksfläche zu diesem Zweck übereignet hat.
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